Zum Hauptinhalt springen

Wissen

Gesetzliche Grundlagen

BRANDSCHUTZKONZEPT / BRANDSCHUTZNACHWEIS


Die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes bzw. Brandschutznachweises wird gefordert:

  • durch die Landesbauordnungen der Bundesländer,
  • im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten,
  • bei Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Anforderungen,
  • aufgrund von Anforderungen aus Sonderbauverordnungen und Sonderbaurichtlinien,
  • durch Auflagen der Bauaufsichtsbehörden,
  • für bauliche Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten),
  • wenn dies zur Beurteilung der Einhaltung der Schutzziele des Bauordnungsrechts erforderlich ist.

Die Erarbeitung von Explosionsschutzdokumenten wird gefordert:

  • entsprechend § 6 der Betriebssicherheitsverordnung für alle Arbeitsstätten, in denen mit leicht- oder hochentzündlichen Flüssigkeiten bzw. brennbaren Stäuben umgegangen wird.

Explosionsschutzdokument


Die Erarbeitung eines Explosionsschutzdokuments wird gefordert:

  • durch die Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 6 (Gefährdungsbeurteilung) und Anhang I Nr. 1 (Explosionsgefährdungen),
  • zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 1999/92/EG,

Feuerwehrpläne


Feuerwehrpläne können insbesondere gefordert werden für:

  • Objekte, die der Störfall-Verordnung (§§ 5 und 12 der 12. BImSchV) unterliegen,
  • Anlagen der Gefährdungsgruppen II und III nach Strahlenschutzrecht,
  • Sonderbauten nach den Landesbauordnungen,
  • bauliche Anlagen mit besonderen Brand-, Explosions- oder Umweltgefahren,
  • Objekte mit aufgeschalteten Brandmeldeanlagen, soweit dies von der zuständigen Brandschutzdienststelle gefordert wird,
  • Objekte, für die die Bauaufsichtsbehörde oder die Brandschutzdienststelle Feuerwehrpläne verlangt.

Flucht- und Rettungspläne


Die Erarbeitung und Aushängung von Flucht- und Rettungsplänen wird gefordert:

  • durch § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung,
  • in Verbindung mit der ASR A2.3 sowie der ASR A1.3.

Ein Flucht- und Rettungsplan ist aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung oder Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Brandschutzordnung


Die Erarbeitung einer Brandschutzordnung kann gefordert werden durch:

  • Auflagen der Bauaufsichtsbehörden im Rahmen von Baugenehmigungen oder Brandschutzkonzepten,
  • Sonderbauvorschriften und Sonderbaurichtlinien der Länder,
  • Anforderungen der zuständigen Brandschutzdienststellen,
  • § 10 des Arbeitsschutzgesetz (Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung),
  • die Arbeitsstättenverordnung,
  • die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere die ASR A2.2,
  • Vorschriften der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Vorschriften und DGUV-Regeln),
  • in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe, insbesondere den TRGS 720 ff.